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  Voraussetzungen - Verordnungsscheine - Anmeldung - Bezahlung

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Eine physiotherapeutische, ergotherapeutische oder logopädische Therapie setzt eine ärztliche oder fachärztliche Verordnung voraus. Diese Verordnung besagt, welche Diagnose gestellt wurde und ob ein Hausbesuch notwendig ist.

Für prophylaktische Zwecke (z.B. CranioSacralTherapie; Stimmbildung oder Sprechtechnik bei Menschen in Sprechberufen) ist keine Verordnung notwendig.

Ausstellung der ärztlichen Verordnung

Auf der Verordnung sollte durch den Arzt vermerkt sein:

  • Name und Anschrift des Patienten
  • Versicherungsnummer des Patienten
  • Ärztliche Diagnose
  • Therapieempfehlung (z.B. 60 Minuten; Hausbesuch bzw. Praxis; Physiotherapie, Neurophysiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie)

Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Therapie über Ausmaß und Höhe einer möglichen Refundierung bei Ihrer Krankenkasse zu informieren. Voraussetzung für eine Refundierung ist die chefärztliche Bewilligung der Verordnung, die Sie entweder persönlich oder auf dem Postweg (Erfahrungswert dafür ca. 2 - 4 Wochen Bearbeitungsdauer) bei Ihrer Krankenkasse einholen können.

Telefonische Anmeldung bei THERAMOBIL

Sie erreichen unsere MitarbeiterInnen im Sekretariat Montag bis Freitag (8.30 - 12.30 Uhr) unter der Telefonnummer 01-503 75 55. Sie stehen für weitere Auskünfte zur Verfügung und nehmen Ihre Anmeldung zur Therapie entgegen.

Therapierelevante Vereinbarungen (Hausbesuch oder Praxis, Therapiebeginn, Termine, Therapieinhalte, etc.) werden anschließend direkt mit den jeweiligen TherapeutInnen getroffen.



Tarif für 60 Minuten Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie Einzeltherapie / -prävention (gültig seit 01.01.2012 )

  • Normaltarif € 64,50
  • Mitgliedstarif € 60,50
  • Zuschlag Hausbesuch € 24,50
  • Jahresmitgliedschaft € 68,-

Die Behandlungsdauer beträgt 60 Minuten, wobei 10 Minuten der Vor- bzw. Nachbereitung dienen.


Tarif für Intensiv-Grafomotorikgruppe für Kinder im Sommer 2012

  • 440,--
  • für die Teilnahme an der Intensivgruppe ist eine Verordnung à 10 Einheiten Ergotherapie erforderlich
Refundierung

Bei Vorliegen einer bewilligten Verordnung ist eine Refundierung durch die Krankenkasse teilweise möglich.

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